Neuer Titelzusatz «Professional Master» ab Oktober
Liebe IKT-Freundin, lieber IKT-Freund!

Eine Neuerung, die viele von euch direkt betrifft, tritt bald in Kraft: Ab 1. Oktober 2026 dürfen Komplementärtherapeut:innen mit eidgenössischem Diplom offiziell den Titelzusatz «Professional Master» führen, egal ob der Weg dorthin über Shiatsu oder Yoga-Therapie geführt hat.
Was mich daran freut: Es ist ein sichtbares Zeichen dafür, dass eure Ausbildung und der Beruf, den ihr daraus macht, an Anerkennung gewinnen, national wie international.
Was ändert sich konkret
Mit der Revision des Berufsbildungsgesetzes wird der neue Titelzusatz «Professional Master» für Abschlüsse der höheren Berufsbildung eingeführt. Er ersetzt keinen bestehenden Abschluss, sondern ergänzt die geschützte Berufsbezeichnung:
→ Komplementärtherapeut:in mit eidg. Diplom, Professional Master
Der Zusatz darf ausschliesslich zusammen mit dem geschützten Berufstitel verwendet werden, seine Führung ist freiwillig.
Für wen das gilt
Nicht nur für künftige Absolvent:innen: Alle, die bereits ein eidgenössisches Diplom besitzen, dürfen den Titelzusatz ab Inkrafttreten führen, unabhängig vom Abschlussjahr, egal ob sie ihren Weg über Shiatsu oder Yoga-Therapie am IKT gegangen sind. Wer einen offiziellen Diplomzusatz wünscht, kann diesen gegen Gebühr beim SBFI beantragen.

Mein Fazit
Für mich ist dieser Schritt mehr als eine formale Anpassung. Er macht sichtbar, was viele von euch täglich leisten, und stärkt die Position unseres Berufs im Vergleich zu anderen Weiterbildungsangeboten.
Habt ihr Fragen dazu, wie ihr den Titelzusatz für euch nutzen könnt? Meldet euch gerne bei uns, wir beraten euch persönlich.
Alle offiziellen Details findet ihr zudem direkt beim Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI:
FAQ zum Massnahmenpaket für Absolvent:innen
Übersicht: Massnahmenpaket zur Stärkung der höheren Berufsbildung
