Sie haben Kurse für die Anmeldung vorgemerkt. (anzeigen/verbergen)

Das Gleichwertigkeitsverfahren KT

Das Branchenzertifikat KT kann nicht nur über eine Vollausbildung an einer akkreditierten Schule erworben werden. Wenn Sie bereits in einer der für die KomplementärTherapie anerkannten Methoden arbeiten oder sich bereits in der Ausbildung befinden, können Sie ggf. im Rahmen des Gleichwertigkeitsverfahrens KT das Branchenzertifikat erwerben.

In diesem Verfahren muss ein sogenanntes Dossier erstellt werden, worin der Nachweis geführt wird, dass die Inhalte des Tronc Commun KT durch gleichwertige Kenntnisse und Berufspraxis ausgeglichen werden können. Hierfür hat die OdA KT ein Reglement erstellt, in dem genau gelistet ist, welche Teile des Tronc Commun KT durch wie viele Behandlungen und/oder Berufserfahrung kompensiert werden.

Zudem muss für das Gleichwertigkeitsverfahren ein Essay geschrieben werden, in dem ausgewählte Kompetenzen des Berufsbildes KT in Bezug zur eigenen Praxistätigkeit gesetzt werden. Dadurch möchte die OdA KT erkennen können, dass die Tätigkeit am Berufsbild und Kompetenzkatalog ausgerichtet ist.

Allerdings gibt es Bereiche innerhalb des Tronc Commun KT, die nicht durch Berufspraxis oder Nachweise kompensiert werden können. Für diese Bereiche finden Sie bei uns die entsprechenden Kurse. Diese dienen nicht nur dazu, die nötigen Nachweise zu erbringen, sondern bereiten Sie insgesamt auf das Gleichwertigkeitsverfahren KT vor.

Benötigte Nachweise

Für das Gleichwertigkeitsverfahren müssen Sie folgende Punkte nachweisen:

  • Mindestens 500 h methodenspezifische Aus- und Weiterbildungsstunden (Kontaktstunden)
  • eine praktische Abschlussprüfung in Ihrer Methode (bzw. Gleichwertigkeit)
  • Eigenprozess (24 Behandlungen in Ihrer Methode, die Sie als KlientIn erhalten haben)
  • 250 KlientInnenbehandlungen nach Abschluss Ihrer Methodenausbildung (Praktika während Ausbildung anrechenbar) in Form einer Selbstdeklaration
  • Tronc Commun KT (Gleichwertigkeit oder Kompensation)
  • Essay zur KT Identität

Wichtig für Ihre Planung: Das Gleichwertigkeitsverfahren ist eine Übergangsbestimmung mit einer Gültigkeit von sieben Jahren ab dem Datum der Aufnahme in die Prüfungsordnung der Höheren Fachprüfung der jeweiligen Methode. In dieser Zeit kann der Tronc Commun vollständig kompensiert werden. Diese 7-jährige Übergangsfrist läuft für einige Methoden bereits 2022 ab.

Das bedeutet für Sie: Sie müssen bis noch vor Ablauf der Frist für Ihre jeweilige Heilmethode das Dossier bereits vollständig eingereicht haben.

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns. Wir informieren und beraten Sie gern.

Tronc Commun: Gleichwertigkeitsverfahren

Derzeit bieten wir keine Kurse in diesem Bereich an.