Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für das
Institut für Komplementärtherapie (IKT)
1. Allgemeines
Allen Leistungen im Rahmen des Kursprogramms liegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Institutes für KomplementärTherapie (IKT GmbH) zugrunde.
2. Anmeldung und Bezahlung
2.1 Anmeldevoraussetzungen
Eine Teilnahme kann nur erfolgen, wenn die Teilnahmebedingungen für den Kurs erfüllt sind. Es liegt in der Verantwortung des Teilnehmers, dies vor der Anmeldung zu prüfen.
2.2. Anmeldung
Die Anmeldung ist gültig und verbindlich, wenn eine Anmeldung über das Kursbuchungssystem auf www.ikt-institut.ch eingegangen und bestätigt ist.
2.3 Bezahlung
Bitte zahlen Sie die Kursgebühr innerhalb der auf der Rechnung angegeben Zahlungsfrist ein.
Ein allfälliger gewährter Rabatt entfällt nach der angegebenen Zahlungsfrist.
Mahnungen für offene Rechnungen müssen erst beglichen werden, bevor wir neue Anmeldungen berücksichtigen können. Die zweite Mahnung ist gebührenpflichtig.
Zahlungsmöglichkeiten und Gebührenordnung:
Bei Zahlung innert 7 Tagen nach Rechnungsstellung kann ein Skonto von 2% auf den Rechnungsbetrag berücksichtigt werden.
Bei Buchung eines Ausbildungsmoduls oder Sammelrechnung von mindestens 4000 CHF ist folgende Ratenzahlung möglich: Maximal 8 Raten zahlbar innerhalb eines Jahres, pro Rate eine Gebühr von CHF 15.-
Verbandsmitglieder erhalten bei Nachweis der Mitgliedschaft einen Rabatt von 10%
2.4 Abmeldung
Geltend für reguläre Buchungen:
Zur Durchführung unserer Kurse sind wir mit unseren Dozenten vertraglich verpflichtet. Daher können Sie Ihre Anmeldung nicht beliebig stornieren.
Durch Vorweisen eines Arztzeugnisses kann ein Kurs innerhalb des Kalenderjahres kostenlos umgebucht werden.
Bei krankheitsbedingter Abmeldung von einem Ausbildungslehrgang (Yoga, Shiatsu, MG2 und SGP) wird bei Vorlage eines Arztzeugnisses die Teilnahmegebühr abzüglich der Bearbeitungsgebühr von CHF 150.– erstattet oder gutgeschrieben.
Für alle anderen Kurse wird aufgrund krankheitsbedingter Abmeldung bei Vorlage eines Arztzeugnisses eine Gebühr von CHF 50.- berechnet.
Für Abmeldungen und Umbuchung wird folgende Gebührenstaffelung fällig:
Gültig ab 1. Januar 2023
Bis 2 Monate vor Kursbeginn |
CHF 50 |
Bis 22 Tage vor Kursbeginn |
20% |
Ab 21 Tage - 14Tage |
50% |
Ab 13 Tage – 1 Tag |
80% |
Ab Kursstart |
100% |
Wir empfehlen eine Annullierungskosten-Versicherung abzuschliessen.
3. Kursausfall / Änderungen
Das Institut für KomplementärTherapie behält sich vor, aus besonderen Gründen einen Kurs ausfallen zu lassen.
In diesen Fällen wird die ganze Teilnahmegebühr zurückerstattet. Das Institut für KomplementärTherapie haftet nicht für anderweitige Kosten und Ansprüche der Teilnehmenden.
Änderungen vorbehalten
Alle angegebenen Lektionen, Inhalte, Unterrichtszeiten, Laufzeiten, Daten und Gebühren unterstehen einem ständigen Veränderungsprozess, der sich nicht im alleinigen Einflussbereich des IKT befindet.
So ist es unter anderem möglich, dass Registrierungsstellen, Verbände, Kommissionen und Behörden die Bedingungen zu einzelnen Ausbildungen und Prüfungen ändern und dass das Lehrgangskonzept des Institut`s in Ausnahmefällen auch während eines laufenden Lehrgangs angepasst werden muss. Es bleibt dem Institut vorbehalten, alle Bestandteile zu den Lehrgängen jederzeit anzupassen.
4. Verantwortung
Mit Ihrer Anmeldung erklären Sie, dass Sie körperlich und psychisch in der Lage sind, die Verantwortung für die Teilnahme an den Kursen zu tragen. Sie sind verpflichtet, den/die Kursleiter/in sowie die Schulleitung über vorhandene körperliche und psychische Beschwerden und Einschränkungen zu Beginn des Kurses in Kenntnis zu setzen.
Das Institut für KomplementärTherapie haftet nicht für Vorfälle und Unfälle, die während oder nach einem Kurs auftreten. Die Versicherung während der Kurse und Praxisgelegenheiten ist Sache der Teilnehmenden.
5. Ausbildungsvereinbarung
Beschreibt die Ausbildungsabschnitte vom Zertifikat bis hin zum Branchenzertifikat KT und ist Bestandteil bei bestätigter Kursbuchung.
6. Rekurs
Für den Rekurs ist die Schulleitung zuständig.
Gerichtsstand
Als Gerichtsstand wird Luzern vereinbart. Anwendbar ist ausschliesslich schweizerisches Recht.
Stand 1.1.2020
geändert am 1.1.2023