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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für das
Institut für Komplementärtherapie (IKT)

1. Allgemeines

Allen Leistungen im Rahmen des Kursprogramms liegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Institutes für KomplementärTherapie (IKT GmbH) zugrunde.

2. Anmeldung und Bezahlung

2.1 Anmeldevoraussetzungen

Eine Teilnahme kann nur erfolgen, wenn die Teilnahmebedingungen für den Kurs erfüllt sind. Es liegt in der Verantwortung des Teilnehmers, dies vor der Anmeldung zu prüfen.

2.2. Anmeldung

Die Anmeldung ist gültig und verbindlich, wenn eine Anmeldung über das Kursbuchungssystem auf www.ikt-institut.ch eingegangen und bestätigt ist. Die elektronisch bestätigte Anmeldung für ein Lehrgangsmodul bildet einen verbindlichen Ausbildungsvertrag ( siehe Art.5).

2.3 Bezahlung

Bitte zahlen Sie die Kursgebühr innerhalb der auf der Rechnung angegeben Zahlungsfrist ein.
Ein allfälliger gewährter Rabatt entfällt nach der angegebenen Zahlungsfrist.
Mahnungen für bestehende offene Rechnungen müssen erst beglichen werden, bevor wir neue Anmeldungen berücksichtigen können. Die zweite Mahnung ist gebührenpflichtig.

Diplomierte Verbandsmitglieder erhalten bei Nachweis der Mitgliedschaft einen Rabatt von 10% auf die Kursgebühr. Dieser Rabatt kann nicht für in Ausbildung befindende Lernende angewendet werden.

2.4 Abmeldung

Geltend für reguläre Buchungen:
Zur Durchführung unserer Kurse sind wir mit unseren Dozenten vertraglich verpflichtet. Daher können Sie Ihre Anmeldung nicht beliebig stornieren.

Für Abmeldungen und Umbuchungen wird folgende Gebührenstaffelung fällig:
Gültig ab 10. Juli 2023

Bis 15 Tage vor Kursbeginn

50 CHF

Ab 14 Tage – 1 Tag

100 %

Abmeldung im Krankheitsfall

Kurse (1 bis 5 Unterrichtstage)

Durch Vorweisen eines Arztzeugnisses kann ein Kurs innerhalb des Kalenderjahres kostenlos umgebucht werden.

Bei krankheitsbedingter Abmeldung oder Umbuchung auf das nächste Kalenderjahr wird bei Vorlage eines Arztzeugnisses die Kursgebühr abzüglich der Bearbeitungsgebühr von CHF 50 erstattet oder gutgeschrieben.

Ausbildungslehrgänge

Bei krankheitsbedingter Abmeldung von einem Ausbildungslehrgang (Yoga, Shiatsu, MG2 und SGP) vor Ausbildungsstart wird bei Vorlage eines Arztzeugnisses die Lehrgangsgebühr abzüglich der Bearbeitungsgebühr von CHF 150 erstattet oder gutgeschrieben.

Bei einem Abbruch der Ausbildung gelten auch im Krankheitsfall die normalen Kündigungsfristen von 3 Monate auf den nächsten Ausbildungstag. Um sich im Krankheitsfall vor finanziellem Schaden zu schützen, empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Annullationskostenversicherung.

Wir empfehlen eine Annullierungskosten-Versicherung abzuschliessen.
3. Kursausfall / Änderungen

Das Institut für KomplementärTherapie behält sich vor, aus besonderen Gründen einen Kurs ausfallen zu lassen.
In diesen Fällen wird die ganze Teilnahmegebühr zurückerstattet. Das Institut für KomplementärTherapie haftet nicht für anderweitige Kosten und Ansprüche der Teilnehmenden.

Änderungen vorbehalten
Alle angegebenen Lektionen, Inhalte, Unterrichtszeiten, Laufzeiten, Daten und Gebühren unterstehen einem ständigen Veränderungsprozess, der sich nicht im alleinigen Einflussbereich des IKT befindet.

So ist es unter anderem möglich, dass Registrierungsstellen, Verbände, Kommissionen und Behörden die Bedingungen zu einzelnen Ausbildungen und Prüfungen ändern und dass das Lehrgangskonzept des Institut`s in Ausnahmefällen auch während eines laufenden Lehrgangs angepasst werden muss. Es bleibt dem Institut vorbehalten, alle Bestandteile zu den Lehrgängen jederzeit anzupassen.

Grundsätzlich sind keine Kursgeldrückerstattungen aufgrund von versäumten Lektionen möglich.

4. Verantwortung

Mit Ihrer Anmeldung erklären Sie, dass Sie körperlich und psychisch in der Lage sind, die Verantwortung für die Teilnahme an den Kursen zu tragen. Sie sind verpflichtet, die Ausbildungsleitung/ Kursleitung sowie die Schulleitung über vorhandene körperliche und psychische Beschwerden und Einschränkungen vor Ausbildungs- oder Kursbeginn in Kenntnis zu setzen.
Das Institut für KomplementärTherapie haftet nicht für Vorfälle und Unfälle, die während oder nach einem Kurs auftreten. Die Versicherung während der Kurse und Praxisgelegenheiten ist Sache der Teilnehmenden.

5. Ausbildungsvereinbarung

Beschreibt die Ausbildungsabschnitte vom Zertifikat bis hin zum Branchenzertifikat KT und wird mit festgelegter Dauer abgeschlossen. Die Ausbildungsvereinbarung wird durch die Anmeldung zum Ausbildungsmodul rechtsgültig. Eine Abmeldung ist schriftlich an die Geschäftstelle des Instituts für Komplementärtherapie GmbH zu richten

6. Rekurs

Für den Rekurs ist die Schulleitung zuständig.

Gerichtsstand
Als Gerichtsstand wird Rapperswil vereinbart. Anwendbar ist ausschliesslich schweizerisches Recht.
Stand 1.1.2020
aktualisiert am 12.12.2023