Sie haben Kurse für die Anmeldung vorgemerkt. (anzeigen/verbergen)

Fördermöglichkeiten für Kurse des IKT

Wenn Sie sich für eine Ausbildung am IKT entscheiden – egal ob für Shiatsu, Yoga oder für Kurse des Tronc Commun KT – wird die Finanzierung ein wichtiger Punkt in Ihrer Planung.

Es gibt verschiedene Fördermöglichkeiten, die wichtigsten haben wir hier einmal für Sie aufgelistet.

Bis zu 50% vom Staat - SBFI-Förderung

Subjektfinanzierung bei höherer Fachprüfung
Der Bund bietet jetzt eine Finanzierung von bis zu 50% der Ausbildung an, sofern die höhere Fachprüfung absolviert wird. Wenn also der Ausbildungsweg “Therapeut” gewählt wird, werden alle vorbereitenden Kurse und Ausbildungen zum eidgenössischen Diplom subventioniert.

IKT-Kurse werden rückwirkend auf den 01. Januar 2017 subventionsberechtigt zugesprochen.

Förderung in Form von Stipendien

Neben der SBFI Förderung bieten auch verschiedene Organisationen und Kantone Förderung in Form von Stipendien an.

Da die Kurse des IKT EduQua-zertifiziert und das IKT von der OdA KT als Ausbildungsinstitut anerkannt ist, können Sie jederzeit Ausbildungsförderung beantragen.

Gleichwertigkeitsverfahren mit dem IKT

Besonders interessant wird das Thema Fördermöglichkeiten bei der Teilnahme unseres Gleichwertigkeitsverfahrens. Hierbei geht es darum, mit einer bereits abgeschlossenen Ausbildung in einer KT-Methode (z.B. Yoga, Shiatsu, Craniosacral, Atemtherapie etc.) den Weg in die KomplementärTherapie zu finden und das eidgenössische Diplom zu erhalten. Auf diesem Weg können bis zu 10'500 CHF geltend gemacht werden, die nach Abschluss der Höheren Fachprüfung zurückerstattet werden.

Mehr Infos gibt es in unserem Blogartikel zum Thema!

Lassen Sie sich beraten

Wenden Sie sich einfach an uns, wir beraten Sie gerne hinsichtlich Ihrer Fördermöglichkeiten. wir erklären die unterschiedlichen Wege und Voraussetzungen.

Telefon: +41 55 214 11 07
Mail: info@ikt-institut.ch