Höhere Fachprüfung KomplementärTherapie
Während das Branchenzertifikat KT als Vorstufe einen formalen Bildungsabschluss darstellt, erhalten KomplementärTherapeutInnen mit der Höheren Fachprüfung KomplementärTherapie (HFP KT) einen regelrechten Berufsabschluss mit Eidgenössischem Diplom.
Voraussetzung für die Höhere Fachprüfung ist sowohl das Branchenzertifikat KT und als auch die Berufspraxis selbst. Letztere muss durch KT-spezifische Supervision begleitet werden, um die berufliche Tätigkeit zu reflektieren und die Identität als KomplementärTherapeutIn zu festigen.
Zweck der Höheren Fachprüfung KT ist es, abschliessend zu prüfen, ob Sie über die im Berufsbild geforderten Handlungskompetenzen verfügen. Nach der Höheren Fachprüfung sind Sie berechtigt, den Berufstitel “KomplementärTherapeut mit Eidgenössischem Diplom” zu führen.
Wir bei bekompetent unterstützen TherapeutInnen auf ihrem Weg zur HFP KT. Neben dem Erwerb des Branchenzertifikats KT/Gleichwertigkeitsverfahren bieten wir Unterstützung im Bereich der KT-spezifische Supervision.
Voraussetzung zur Teilnahme an der HFP
- Abschluss auf mindestens Sekundarstufe II oder äquivalent
- Branchenzertifikat KT (direkt oder per Gleichwertigkeitsverfahren)
- Komplementärtherapeutische Berufspraxis
- Nachweis über absolvierte Supervision
* Gut zu wissen, wenn Sie noch in der Ausbildung sind:
Alle unsere Kurse, die zur letztendlich zur Höheren Fachprüfung führen, werden vom Bund rückwirkend zum 1.1.2017 subjektfinaniziert. Lassen Sie sich von uns dazu eingehend beraten.
Kurse zur Vorbereitung auf die HFP
Freie Plätze: 10
Freie Plätze: 14