Q&A: Mein Weg zur KomplementärTherapie
Liebe IKT-Freundin, lieber IKT-Freund!
Der Einstieg in die KomplementärTherapie kann sehr unterschiedlich verlaufen: Bei manchen ist der Weg geradlinig und findet komplett bei einem Ausbildungsinstitut statt. Bei anderen ist der Weg etwas verschlungener und verläuft Schritt für Schritt bei verschiedenen Ausbildungsorganisationen, die Entscheidung für einen komplementärtherapeutischen Beruf kommt erst mit der Zeit.
Das IKT ist eins der wenigen schweizweit anerkannten Institute, das beide Wege anbietet – eine durchlaufende Ausbildung oder die Zertifizierung in der KomplementärTherapie für Absolventen anderer Schulen über das Gleichwertigkeitsverfahren. Wie funktioniert dieses sogenannte Gleichwertigkeitsverfahren? Institutsleiterin Claudia Per beantwortet in diesem Q&A die wichtigsten Fragen, um das zugegebenermassen komplexe Thema zu erklären.

Was bedeutet der Begriff Gleichwertigkeitsverfahren?
Das Gleichwertigkeitsverfahren (GWV) ist ein offizieller Anerkennungsweg für Personen, die bereits eine abgeschlossene Ausbildung in einer der 22 staatlich anerkannten, komplementärtherapeutischen Methoden – beispielsweise Yogatherapie oder Shiatsu – absolviert haben.
Ziel ist es, vorhandene Kompetenzen gezielt zu ergänzen, um den Abschluss als KomplementärTherapeut:in mit eidgenössischem Diplom oder Branchenzertifikat zu erlangen.
Die Verantwortung für das Gleichwertigkeitsverfahren liegt bei der OdA KT (Organisation der Arbeitswelt KomplementärTherapie). Im Rahmen des GWV wird ein Dossier erstellt, das belegt, welche Inhalte des Tronc Commun KT bereits abgedeckt sind. Ergänzend ist ein Essay erforderlich, der die eigene Praxistätigkeit mit dem Berufsbild verknüpft. Inhalte, die nicht kompensiert werden können, werden durch passende Kurse am IKT abgedeckt.
Weitere Informationen zum GWV:
Das IKT begleitet Therapeut:innen professionell und lösungsorientiert auf dem Weg zum Branchenzertifikat über das GWV der OdA KT. Dies geschieht durch:
- individuelle Beratung,
- die Teilnahme an den Modulen des Tronc Commun
- Unterstützung beim Verfassen des Essays,
- Supervisionen
Welche KT-Methoden werden am IKT angeboten?
Am IKT werden zwei von der OdA KT anerkannte Methoden angeboten: Yoga-Therapie und Shiatsu-Therapie. Beide Ausbildungen sind modular aufgebaut und führen auf direktem Weg zum Branchenzertifikat KT sowie zur Höheren Fachprüfung.
Die Yoga-Therapie basiert auf dem Viniyoga und integriert Atemarbeit, Ayurveda und Meditation. Shiatsu orientiert sich am chinesischen Gesundheitsverständnis und wirkt über achtsame Berührung. Ergänzt werden beide Wege durch die bekompetent-Kurse des Tronc Commun KT, die methodenübergreifenden KT-Grundlagen vermitteln.
Darüber hinaus bietet das IKT spezialisierte Lehrgänge für Teilnehmende, die bereits 500h Ausbildung in Yoga absolviert haben, an. Diese Lehrgänge ermöglichen einen verkürzten Ausbildungsweg, der direkt zum Branchenzertifikat KT durch das IKT führt.
Was sind die Voraussetzungen für die Teilnahme am Gleichwertigkeitsverfahren?
Voraussetzung für das Gleichwertigkeitsverfahren ist eine anerkannte methodenspezifische Ausbildung mit mindestens 500 Kontaktstunden sowie eine praktische Abschlussprüfung. Zusätzlich müssen 24 eigene Behandlungen und mindestens 250 durchgeführte Klient:innenbehandlungen nachgewiesen werden. Ergänzend sind ein Essay und der Nachweis über die Inhalte des Tronc Commun KT erforderlich.
Was ist das Ziel einer KomplementärTherapie-Ausbildung?
Ziel der Ausbildung ist die Vorbereitung auf die Höhere Fachprüfung und der Erwerb des eidgenössisch anerkannten Titels „KomplementärTherapeut:in“. Dieser Abschluss ermöglicht eine eigenverantwortliche Tätigkeit im Gesundheitswesen.
Vermittelt werden nicht nur methodische Kenntnisse, sondern auch therapeutische Kompetenzen wie Gesprächsführung, Prozessbegleitung und ein ganzheitliches Gesundheitsverständnis. Die Ausbildung ist praxisnah und ressourcenorientiert – mit dem Ziel, Wissen wirksam und beruflich fundiert anzuwenden.
Welche Vorteile hat das Gleichwertigkeitsverfahren mit dem IKT?
Das IKT ist von der OdA KT anerkannt und damit berechtigt, Tronc-Commun-Kurse anzubieten. Das ermöglicht Teilnehmenden den Zugang zur Subjektfinanzierung durch den Bund – mit einer Rückerstattung von bis zu 10'500 CHF bei Absolvierung der Höheren Fachprüfung.
Dank unserer langjährigen Erfahrung im Gleichwertigkeitsverfahren beraten wir gezielt, individuell und realistisch – vom ersten Gespräch bis zur Prüfungsvorbereitung. Unsere Tronc-Commun-Kurse vermitteln zentrale berufliche Grundlagen wie Ethik, Kommunikation, Prozessbegleitung und ergänzen bereits vorhandene Kompetenzen optimal auf dem Weg zum Diplom.
Wie kann eine Finanzierung des Gleichwertigkeitsverfahrens aussehen?
Das Gleichwertigkeitsverfahren mit dem IKT kann finanziell unterstützt werden: Der Bund übernimmt bei Absolvierung der Höheren Fachprüfung bis zu 50 % der Kurskosten. Zusätzlich können kantonale Stipendien oder Fördergelder beantragt werden – das IKT ist dafür als eduQua-zertifiziertes und OdA KT-anerkanntes Institut bestens positioniert.
Fallbeispiel
Ich habe vor ein paar Jahren eine insgesamt 500-stündige Online-Yoga-Ausbildung abgeschlossen und seitdem in Teilzeit als Yogalehrerin gearbeitet. Wie kann ich mich mit dieser Qualifikation zur KomplementärTherapeutin weiterbilden?
Mit einer 500-stündigen Yoga-Ausbildung und Berufserfahrung bringst du gute Voraussetzungen mit. Am IKT prüfen wir deine bisherigen Qualifikationen für das Gleichwertigkeitsverfahren und stellen einen individuellen Weiterbildungsplan zusammen – abgestimmt auf das Berufsbild KomplementärTherapeut:in.
In der Regel sind noch methodenspezifische Ergänzungen und Tronc-Commun-Kurse nötig. Dank Bundesförderung können bis zu 50 % der Kurskosten zurückerstattet werden – so wird dein Weg zur zertifizierten KomplementärTherapeutin finanziell und fachlich gut unterstützt.
Zusammenfassung: Gleichwertigkeitsverfahren am IKT – auf einen Blick
- Individueller Einstieg mit Vorbildung: Wer bereits eine Ausbildung in Yoga, Shiatsu oder einer anerkannten Methode absolviert hat, kann ohne Neustart in die KomplementärTherapie einsteigen.
- Anerkannte Methoden mit gezielter Ergänzung: Am IKT werden Yoga- und Shiatsu-Therapie angeboten. Tronc Commun Kurse vermitteln zusätzlich zentrale berufliche Kompetenzen wie Ethik, Kommunikation und Prozessbegleitung.
- Klare Voraussetzungen: Erforderlich sind u. a. 500 Ausbildungsstunden, eine Abschlussprüfung, Berufspraxis mit 250 Behandlungen sowie ein Essay. Teile des Tronc Commun können durch Erfahrung oder Kurse abgedeckt werden.
- Attraktive Fördermöglichkeiten: Das IKT ist OdA KT anerkannt. Bei Absolvierung der Höheren Fachprüfung erstattet der Bund bis zu 50 % der Kurskosten (max. 10'500 CHF).
- Erfahrung und persönliche Begleitung: Das IKT bietet individuelle Beratung, langjährige Praxiserfahrung im Gleichwertigkeitsverfahren und flexible Wege – auch für Teilnehmende mit Online-Vorbildung.
Wenn du an einer Teilnahme am Gleichwertigkeitsverfahren interessiert bist, aber noch Fragen offen sind, nimm gerne an unserer Online-Infoveranstaltung am 20.06. teil!
Oder schreib uns eine E-Mail mit deinen Fragen an: info@ikt-institut.ch